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Integrationskurs Deutschland 2026: Der komplette Guide zu BAMF-Kursen

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lena-brandmann
· 9. April 2026 · 22 Min. Lesezeit
Integrationskurs Deutschland 2026: Der komplette Guide zu BAMF-Kursen

Integrationskurs Deutschland 2026: Der komplette Guide zu BAMF-Kursen

Der Integrationskurs ist der staatlich geförderte Deutsch- und Orientierungskurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Er umfasst 700 Unterrichtseinheiten — 600 UE Sprache von A1 bis B1 plus 100 UE Orientierungskurs zu Politik, Geschichte und Alltag in Deutschland. Als Selbstzahler kostet der Kurs 1.603 Euro (2,29 € pro UE). Bürgergeld-Empfänger, anerkannte Flüchtlinge und Spätaussiedler nehmen kostenfrei teil. Die Dauer beträgt 6 bis 7 Monate in Vollzeit oder bis zu 12 Monate in Teilzeit. Teilnehmen darf, wer als Drittstaatsangehöriger dauerhaft in Deutschland lebt — entweder berechtigt, verpflichtet oder auf Antrag. Wichtig 2026: Das BAMF hat im Februar 2026 einen Zulassungsstopp für freiwillige Teilnehmer verhängt.

Der Integrationskurs ist mehr als ein Sprachkurs. Er ist dein Einstieg in den deutschen Alltag, den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft. Wer ihn mit Zertifikat Integrationskurs abschließt, bekommt 50 Prozent der Kursgebühr zurück — rund 800 Euro. Wer unter B1 bleibt, bekommt nichts zurück.

In diesem Guide erfährst du alles Wichtige: Wer teilnehmen darf, wie der Kurs aufgebaut ist, was er kostet, wie du dich anmeldest und welche gravierenden Änderungen 2025 und 2026 gekommen sind.


Was ist der Integrationskurs?

Der Integrationskurs ist das zentrale Angebot des Bundes für Zugewanderte. Er soll dir helfen, dich in Deutschland sprachlich und gesellschaftlich zurechtzufinden. Zuständig ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg. Umgesetzt wird der Kurs von rund 1.600 zertifizierten Kursträgern bundesweit.

Die gesetzliche Grundlage bilden drei Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes:

  • § 43 AufenthG — regelt den Integrationskurs grundsätzlich
  • § 44 AufenthG — legt fest, wer einen Anspruch auf Teilnahme hat
  • § 44a AufenthG — regelt, wer zur Teilnahme verpflichtet ist

Ergänzend gibt es die Integrationskursverordnung (IntV), die Details zu Kursstruktur, Kosten und Prüfungen enthält.

Das Ziel ist klar definiert: Du sollst nach dem Kurs das Sprachniveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erreichen. Gleichzeitig sollst du die wichtigsten Werte, Rechte und Pflichten des Lebens in Deutschland kennen. Der Kurs ist also bewusst zweigeteilt — Sprache plus Orientierung.

Der Integrationskurs ist kein akademischer Deutschkurs. Er ist praktisch angelegt. Du lernst, wie du Behördenbriefe verstehst, Arzttermine vereinbarst, mit Nachbarn sprichst und im Supermarkt zurechtkommst. Das Niveau reicht aus, um im Alltag selbstständig zu handeln. Für Studium oder akademische Berufe brauchst du später höhere Stufen — dafür bietet der Bund den Berufssprachkurs (DeuFöV) an, der direkt nach dem Integrationskurs startet.


Wichtig: Änderungen 2025 und 2026

Zwischen November 2024 und Februar 2026 hat der Bund den Integrationskurs spürbar umgebaut. Einige dieser Änderungen betreffen dich direkt — egal ob du dich gerade anmelden willst oder schon teilnimmst.

IntV-Reform November 2024: Spezialkurse eingestellt

Mit der Reform der Integrationskursverordnung wurden vier bisherige Kursvarianten für neue Teilnehmer ab dem 1. Mai 2025 eingestellt:

  • Frauenkurs — zielte auf Frauen mit eingeschränktem Zugang zu regulären Angeboten
  • Elternkurs — für Eltern von Schulkindern
  • Jugendkurs — für unter 27-Jährige
  • Förderkurs — für Menschen mit besonderem pädagogischen Bedarf

Wer bereits in einem dieser Kurse steckt, darf ihn zu Ende bringen. Neue Anmeldungen sind nicht mehr möglich. Der Bund begründet die Streichung mit Kostendruck und dem Ziel, die Kurslandschaft zu vereinfachen.

Wiederholungsoption abgeschafft: 300 UE weniger Sicherheit

Bis Ende 2024 konntest du bei nicht bestandenem B1-Test 300 Unterrichtseinheiten Wiederholungsstunden zusätzlich beantragen. Seit dem 1. Januar 2025 ist diese Option für den allgemeinen Integrationskurs komplett abgeschafft. Nur noch wer einen Alphabetisierungs- oder Zweitschriftlernerkurs besucht, hat Anspruch auf die Zusatzstunden.

Für dich bedeutet das: Du hast nur einen Versuch. Wenn du nach 700 UE die B1-Prüfung nicht schaffst, musst du den Kurs entweder privat weiterfinanzieren oder mit einem Teilergebnis leben. Die Motivation, durchzuhalten, ist damit größer denn je.

Zulassungsstopp 2026: Freiwillige müssen warten

Die größte Änderung kam im Februar 2026. Das BAMF hat bekanntgegeben, dass für das gesamte Jahr 2026 keine neuen Zulassungen unter § 44 Abs. 4 AufenthG erteilt werden. Das betrifft alle freiwilligen Teilnehmer:

  • EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland
  • Ukrainer mit Aufenthaltstitel nach § 24
  • Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive
  • Drittstaatsangehörige mit früherer Teilnahmeberechtigung, die sie nicht wahrgenommen haben
  • Deutsche mit Migrationshintergrund

Rund 130.000 Menschen sind von diesem Stopp betroffen. Das BAMF begründet die Maßnahme mit dem begrenzten Budget und der hohen Nachfrage.

Wer ist nicht betroffen? Berechtigte nach § 44 Abs. 1 (Neuzuwanderer mit Aufenthaltstitel) und Verpflichtete nach § 44a (z. B. Bezieher von Bürgergeld) werden weiterhin zugelassen. Auch anerkannte Flüchtlinge und Spätaussiedler können wie gewohnt teilnehmen.

Wenn du freiwillig teilnehmen wolltest, bleibt dir aktuell nur der Weg über einen privaten Deutschkurs oder das Warten auf 2027. Einige Volkshochschulen und private Sprachschulen bieten vergleichbare Inhalte an — oft zu deutlich höheren Preisen. Der Preisvergleich lohnt sich.


Wer kann am Integrationskurs teilnehmen?

Das Gesetz kennt drei Gruppen von Teilnehmern: Berechtigte, Verpflichtete und Freiwillige. Jede Gruppe hat eigene Regeln.

Berechtigte nach § 44 AufenthG

Berechtigt sind Drittstaatsangehörige, die einen dauerhaften Aufenthaltstitel in Deutschland haben. Dazu gehören:

  • Personen mit Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit
  • Familienangehörige im Rahmen des Familiennachzugs
  • Humanitäre Aufenthaltstitel mit dauerhafter Bleibeperspektive
  • Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
  • Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen

Wenn du neu nach Deutschland gekommen bist und einen solchen Titel hast, bekommst du deine Teilnahmeberechtigung normalerweise direkt mit dem Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde. Die Berechtigung gilt zwei Jahre. Danach erlischt sie.

Verpflichtete nach § 44a AufenthG

Verpflichtet zur Teilnahme sind Menschen, die entweder sehr geringe Deutschkenntnisse haben oder sich in einer bestimmten sozialen Lage befinden:

  • Drittstaatsangehörige, die sich nicht ausreichend auf Deutsch verständigen können
  • Bezieher von Bürgergeld, die neu nach Deutschland gekommen sind und wenig Deutsch sprechen
  • Personen, deren Integration nach Einschätzung der Ausländerbehörde besonderer Unterstützung bedarf

Wer verpflichtet ist, muss teilnehmen. Wer sich weigert, riskiert Leistungskürzungen beim Bürgergeld oder Probleme bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels. Umgekehrt sind verpflichtete Teilnehmer in der Regel von den Kursgebühren befreit.

Freiwillige nach § 44 Abs. 4 — aktuell gestoppt

Bis Februar 2026 konnten auch folgende Gruppen freiwillig teilnehmen:

  • EU-Bürger
  • Deutsche mit Migrationshintergrund
  • Ukrainer mit Aufenthalt nach § 24
  • Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive

Diese Gruppe ist vom aktuellen Zulassungsstopp betroffen. Sie können 2026 keine neuen Anträge mehr stellen. Wer vor Februar 2026 zugelassen wurde, darf seinen Kurs wie geplant fortsetzen.

Keine Teilnahme möglich für:

  • Schulpflichtige Kinder und Jugendliche — sie lernen Deutsch in der Schule
  • Personen, die nur einen kurzfristigen Aufenthalt haben (z. B. Sprachkursvisum) — für sie lohnt sich ein Sprachkursvisum mit privater Sprachschule
  • Touristen und Geschäftsreisende

Kursaufbau: 600 UE Sprache plus 100 UE Orientierung

Der Integrationskurs ist strikt in zwei Teile geteilt. Jeder Teil hat sein eigenes Ziel und seine eigene Abschlussprüfung.

Der Sprachkurs: 600 Unterrichtseinheiten

Die 600 UE Sprachkurs führen dich von A1 (oder gar kein Deutsch) bis zum Sprachniveau B1. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. Der Sprachkurs ist in sechs Module zu je 100 UE gegliedert:

ModulUmfangZielniveau
Basissprachkurs 1100 UEA1.1
Basissprachkurs 2100 UEA1.2
Basissprachkurs 3100 UEA2.1
Aufbausprachkurs 1100 UEA2.2
Aufbausprachkurs 2100 UEB1.1
Aufbausprachkurs 3100 UEB1.2

Die Themen sind auf den Alltag zugeschnitten: Wohnen, Familie, Gesundheit, Arbeit, Einkaufen, Behörden, Freizeit. Du lernst, wie du einen Mietvertrag liest, einen Arzt anrufst oder eine Beschwerde beim Vermieter schreibst.

Am Ende des Sprachkurses steht der Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ). Dieser Test prüft alle vier Fertigkeiten: Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen.

Der Orientierungskurs: 100 Unterrichtseinheiten

Nach den 600 UE Sprache folgen 100 UE Orientierung. Hier geht es nicht mehr um Deutsch an sich, sondern um Deutschland als Land und Gesellschaft. Die drei großen Themenbereiche sind:

  1. Politik in der Demokratie — Grundgesetz, Parteien, Wahlen, Föderalismus
  2. Geschichte und Verantwortung — NS-Zeit, Teilung, Wiedervereinigung, Grundrechte
  3. Mensch und Gesellschaft — Religion, Familie, Gleichberechtigung, Bildungssystem

Der Orientierungskurs wird auf Deutsch unterrichtet. Er ist anspruchsvoll, aber bewusst kompakt. Viele Teilnehmer finden ihn spannender als den Sprachteil, weil er konkrete Antworten auf Alltagsfragen liefert.

Am Ende steht der Test “Leben in Deutschland” (LiD) — 33 Multiple-Choice-Fragen zu allen Themen. Du musst 17 von 33 Fragen richtig beantworten, um zu bestehen.


Kursvarianten 2026: Was noch existiert

Nach der Reform 2025 gibt es noch vier Kursvarianten. Welche zu dir passt, entscheidet sich meist beim Einstufungstest beim Kursträger.

Allgemeiner Integrationskurs — 700 UE

Das ist der Standardkurs. Er richtet sich an alle Teilnehmer mit normaler Lernprogression. Die Aufteilung ist die klassische: 600 UE Sprache plus 100 UE Orientierung. In Vollzeit dauert er etwa 6 bis 7 Monate.

Intensivkurs — rund 430 UE

Der Intensivkurs ist die schnelle Variante. Er richtet sich an Teilnehmer, die besonders lernstark sind oder schon Vorkenntnisse haben. Der Umfang beträgt etwa 430 UE — verteilt auf 400 UE Sprache und 30 UE Orientierung. Die Eingangshürde ist höher: Wer hier einsteigt, sollte mindestens A1 schon beherrschen oder sehr schnell lernen können.

Alphabetisierungskurs — bis zu 1.000 UE

Für Teilnehmer, die in ihrer Muttersprache nicht oder nur unzureichend lesen und schreiben können, gibt es den Alphabetisierungskurs. Er bietet bis zu 1.000 UE und legt den Schwerpunkt zunächst auf die Schriftsprache. Hier gilt die Wiederholungsoption mit 300 UE weiterhin — die Reform 2025 hat den Alphabetisierungskurs ausdrücklich ausgenommen.

Zweitschriftlernerkurs — bis zu 1.000 UE

Wer in seiner Muttersprache mit einer nicht-lateinischen Schrift (z. B. Arabisch, Kyrillisch, Chinesisch) lesen und schreiben kann, aber das lateinische Alphabet neu lernen muss, besucht den Zweitschriftlernerkurs. Auch hier sind bis zu 1.000 UE möglich, und auch hier gilt die Wiederholungsoption weiter.


Kosten und kostenfreie Teilnahme

Der Integrationskurs ist staatlich subventioniert. Aber er ist nicht automatisch kostenlos. Ob du zahlen musst und wie viel, hängt von deinem Status ab.

Selbstzahler: 1.603 Euro

Wer als Selbstzahler teilnimmt, zahlt 2,29 Euro pro Unterrichtseinheit. Bei 700 UE ergibt das 1.603 Euro für den kompletten Kurs. Der Betrag wird meist in Raten fällig — oft pro Modul von 100 UE.

Der Preis wurde 2024 von 2,20 € auf 2,29 € angehoben. Alte Quellen im Netz nennen noch den alten Satz. Beim Kursträger gilt immer der aktuelle Preis zum Zeitpunkt deiner Anmeldung.

Zum Vergleich: Ein vergleichbarer privater Intensivkurs bei einer Sprachschule kostet oft zwischen 3.000 und 5.000 Euro. Der Integrationskurs ist also selbst ohne Rückerstattung die günstigste Variante, um strukturiert auf B1 zu kommen.

Kostenfrei für bestimmte Gruppen

Vollständig kostenfrei ist der Kurs für:

  • Empfänger von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II / Hartz IV)
  • Empfänger von Arbeitslosengeld I
  • Empfänger von Sozialhilfe
  • Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
  • Spätaussiedler und deren Familienangehörige
  • Teilnehmer mit besonderer finanzieller Härte (auf Antrag)

Wenn du zu einer dieser Gruppen gehörst, musst du beim Kursträger nur einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Den Kostenbefreiungsantrag bekommst du beim BAMF oder direkt beim Kursträger. Er wird vom BAMF geprüft und in der Regel innerhalb weniger Wochen bearbeitet.

Fahrtkostenzuschuss

Wenn du zum Kursträger weit anreisen musst, kannst du zusätzlich einen Fahrtkostenzuschuss beantragen. Voraussetzung ist, dass der nächstgelegene Kursträger mehr als 3 Kilometer vom Wohnort entfernt liegt und kein näherer Kurs verfügbar ist.

Kinderbetreuung

Für Eltern mit kleinen Kindern übernimmt das BAMF unter Umständen die Kosten für die Kinderbetreuung während des Kurses. Auch diesen Zuschuss musst du beim Kursträger beantragen — er leitet ihn an das BAMF weiter.


50 Prozent Rückerstattung — so holst du dein Geld zurück

Dieser Punkt ist bares Geld wert — und viele Selbstzahler wissen nichts davon. Wer den Integrationskurs als Selbstzahler absolviert und mit dem Zertifikat Integrationskurs abschließt, bekommt 50 Prozent der Kursgebühr vom BAMF zurück. Das sind rund 800 Euro.

Voraussetzungen für die Rückerstattung

Damit du die Rückerstattung bekommst, müssen alle folgenden Punkte erfüllt sein:

  1. Du bist Selbstzahler gewesen (keine Kostenbefreiung)
  2. Du hast den DTZ auf B1-Niveau bestanden — nicht nur A2
  3. Du hast den Test “Leben in Deutschland” mit mindestens 17 von 33 Punkten bestanden
  4. Beides ist innerhalb von zwei Jahren nach Kursbeginn geschehen
  5. Du stellst den Antrag innerhalb eines Jahres nach Abschluss

Du bekommst dann vom BAMF den kostenfreien Bescheid und anschließend die Überweisung.

Achtung: Nur B1 zählt

Dieser Punkt wird oft missverstanden. Der DTZ ist skaliert — er kann dein Ergebnis entweder als A2 oder als B1 ausweisen. Nur wer B1 erreicht UND den LiD-Test besteht, bekommt das Zertifikat Integrationskurs und damit die Rückerstattung.

Wer nur A2 erreicht, bekommt lediglich ein Teilergebnis — eine Bescheinigung über die Kursteilnahme. Dieses Teilergebnis ist für viele Zwecke ausreichend (z. B. für die Verlängerung eines Aufenthaltstitels), aber es gibt keine Rückerstattung.

Wenn du also Selbstzahler bist, lohnt es sich doppelt, für B1 zu kämpfen. Die 800 Euro Rückerstattung sind oft ein entscheidendes Argument für Teilnehmer mit knappem Budget.

So beantragst du die Rückerstattung

  1. Nach bestandenem Kurs bekommst du dein Zertifikat Integrationskurs vom Kursträger oder direkt vom BAMF
  2. Du füllst das Antragsformular auf Erstattung aus (Formular auf bamf.de)
  3. Du legst eine Kopie des Zertifikats und deine Kontoverbindung bei
  4. Du sendest alles ans BAMF Regionalzentrum (Adresse im Formular)
  5. Innerhalb von 8 bis 12 Wochen wird der Betrag auf dein Konto überwiesen

Eigentlich ist der Prozess simpel — aber viele vergessen den Antrag oder verpassen die Frist. Wenn du Selbstzahler bist, setz dir einen Kalender-Reminder direkt nach Kursende.


Abschlussprüfungen: DTZ und Leben in Deutschland

Am Ende des Integrationskurses stehen zwei Prüfungen, die fast alle Teilnehmer am selben Tag oder an zwei nahen Terminen ablegen.

Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)

Der DTZ prüft dein Deutschniveau. Er ist skaliert — du kannst entweder A2 oder B1 erreichen. Das bedeutet: Es gibt nicht “bestanden oder durchgefallen”, sondern immer ein Ergebnis.

Der DTZ besteht aus vier Teilen:

  • Hörverstehen — 25 Minuten, rund 20 Aufgaben
  • Leseverstehen — 45 Minuten, 5 Aufgaben mit Alltagstexten
  • Schreiben — 30 Minuten, eine E-Mail oder ein Brief
  • Sprechen — 16 Minuten mündliche Prüfung mit Partner (Sich vorstellen, Gespräch über ein Thema, etwas planen)

Du brauchst in jedem Teil bestimmte Punkte, um B1 zu erreichen. Wer in allen Teilen nahe an B1 kommt, bekommt das B1-Zertifikat. Wer schwächer ist, bekommt nur das A2-Zertifikat als Teilergebnis.

Die Prüfung findet bei lizenzierten Prüfungszentren statt — meist direkt beim Kursträger. Die Gebühr ist in der Regel in den Kurskosten enthalten.

Test “Leben in Deutschland”

Der LiD-Test prüft dein Wissen aus dem Orientierungskurs. Er besteht aus 33 Multiple-Choice-Fragen. Du hast 60 Minuten Zeit und musst mindestens 17 Fragen richtig beantworten, um zu bestehen. Das entspricht rund 52 Prozent.

Die Fragen kommen aus einem Katalog von rund 310 Fragen, der vom BAMF veröffentlicht wird. Du kannst dich darauf gezielt vorbereiten — es gibt zahlreiche kostenlose Übungstools im Netz und eine offizielle Lern-App des BAMF.

Gut zu wissen: Der LiD-Test wird auch als Test für die Einbürgerung anerkannt. Wenn du später deutscher Staatsbürger werden willst, brauchst du genau diesen Test. Zwei Fliegen mit einer Klappe.

Was ist das “Zertifikat Integrationskurs”?

Nur wer beide Tests besteht — DTZ auf B1 UND LiD mit mindestens 17/33 — bekommt das Zertifikat Integrationskurs. Dieses Zertifikat ist der Nachweis, dass du den Kurs erfolgreich abgeschlossen hast. Es berechtigt dich zur 50-Prozent-Rückerstattung und ist bei Anträgen auf Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung wichtig.

Wer nur einen der beiden Tests besteht, bekommt kein Zertifikat, sondern ein Teilergebnis. Das ist für einige Zwecke nutzbar, aber nicht für die Rückerstattung und nicht für die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren.


Anmeldung Schritt für Schritt

Der Weg in den Integrationskurs ist etwas bürokratisch, aber überschaubar. So gehst du vor:

Schritt 1: Berechtigung oder Verpflichtung klären

Wenn du berechtigt bist (§ 44), bekommst du deine Berechtigung meist automatisch bei der Ausländerbehörde, wenn du deinen Aufenthaltstitel abholst. Frag explizit danach, falls sie nichts sagt.

Wenn du verpflichtet bist (§ 44a), bekommst du einen Verpflichtungsbrief von der Ausländerbehörde oder vom Jobcenter. Lies ihn genau — er nennt die Frist, innerhalb der du mit dem Kurs beginnen musst.

Wenn du freiwillig teilnehmen willst: Stand April 2026 ist das aufgrund des Zulassungsstopps nicht möglich. Warte auf Informationen über eine Wiederöffnung.

Schritt 2: Antrag beim BAMF

Mit deiner Berechtigung oder Verpflichtung in der Hand gehst du zum BAMF — oder du lässt den Kursträger das für dich erledigen. Das BAMF stellt dir eine Teilnahmeberechtigung aus, die du beim Kursträger vorlegen musst.

Einige Kursträger übernehmen den ganzen Prozess für dich. Du bringst nur deine Dokumente mit, und sie kümmern sich um den Papierkram mit dem BAMF.

Schritt 3: Kursträger finden

Auf webgis.bamf.de findest du alle zertifizierten Kursträger in deiner Nähe. Du kannst nach Postleitzahl, Kurstyp und Startdatum filtern.

Tipps für die Auswahl:

  • Prüfe die Erfolgsquoten des Kursträgers (oft auf Anfrage erhältlich)
  • Frag nach Kursgrößen (kleiner = besser, Ideal sind 15 bis 20 Teilnehmer)
  • Erkundige dich nach flexiblen Zeitmodellen, falls du arbeitest
  • Schau, ob Kinderbetreuung angeboten wird

Alternativ hilft dir unser Guide zur richtigen Sprachschule dabei, den passenden Anbieter zu erkennen. Und in unserer Schulsuche findest du private Alternativen, falls der Integrationskurs für dich nicht in Frage kommt.

Schritt 4: Einstufungstest

Bevor du startest, machst du einen Einstufungstest beim Kursträger. Er prüft dein aktuelles Deutschniveau. Je nach Ergebnis wirst du in ein passendes Modul eingestuft — meistens A1, manchmal höher.

Der Test ist kostenlos und dauert etwa eine Stunde. Du bekommst das Ergebnis sofort und kannst dann mit dem Kursträger dein passendes Startdatum festlegen.

Schritt 5: Kursbeginn

Kurse starten in der Regel monatlich, in großen Städten sogar wöchentlich. Du bekommst einen Stundenplan, Lehrmaterialien (oft im Preis enthalten) und deinen Klassenraum zugewiesen.

Ab jetzt heißt es: Dranbleiben. Integrationskurse haben eine Anwesenheitspflicht. Wer regelmäßig fehlt, riskiert den Ausschluss und — bei Verpflichteten — Leistungskürzungen.


Wo kannst du den Kurs machen?

Der Integrationskurs wird an rund 1.600 zertifizierten Kursträgern bundesweit angeboten. Zu den typischen Anbietern gehören:

  • Volkshochschulen (VHS) — der größte Einzelanbieter, in fast jeder Stadt vertreten
  • Private Sprachschulen — oft mit kleineren Klassen und flexibleren Modellen
  • Wohlfahrtsverbände — Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Rotes Kreuz
  • Berufsbildungswerke und Erwachsenenbildungsträger
  • Universitäre Sprachzentren in manchen Hochschulstädten

Die offizielle Suche ist das BAMF-Kursträgerregister unter webgis.bamf.de. Du gibst deine Postleitzahl ein und bekommst eine Liste aller Anbieter im Umkreis. Jeder Eintrag zeigt die Kurstypen, Kontaktdaten und oft auch aktuelle Startdaten.

Unterschiede zwischen Kursträgern: Obwohl alle denselben Rahmen einhalten müssen, variiert die Qualität deutlich. Manche Kursträger haben erfahrene Lehrkräfte mit DaF-Zertifikat, andere improvisieren mehr. Die Didaktik, die Klassengröße und die persönliche Betreuung können sich stark unterscheiden. Wenn möglich, sprich mit ehemaligen Teilnehmern oder hospitiere einen Tag.


Dauer und Zeitmodelle

Der Integrationskurs passt sich verschiedenen Lebenssituationen an. Du kannst wählen zwischen Vollzeit und Teilzeit, tagsüber oder abends, in Präsenz oder zunehmend auch online.

Vollzeit: 6 bis 7 Monate

Vollzeitkurse laufen meist vormittags von etwa 8:30 bis 13:00 Uhr, manchmal auch ganztags. Du hast 20 bis 25 Unterrichtseinheiten pro Woche. Nach 6 bis 7 Monaten bist du durch.

Diese Variante ist ideal, wenn du gerade nicht arbeitest oder Bürgergeld beziehst. Sie ist auch die schnellste Route zum Zertifikat.

Teilzeit: bis zu 12 Monate

Teilzeitkurse laufen nachmittags, abends oder an Samstagen. Der typische Rhythmus sind zwei bis drei Termine pro Woche à 3 bis 4 UE. Die Gesamtdauer liegt bei 9 bis 12 Monaten.

Diese Variante passt, wenn du arbeitest oder kleine Kinder hast. Die Kursinhalte sind identisch — du lernst nur langsamer.

Online-Kurse: auf dem Vormarsch

Seit 2021 sind Online-Integrationskurse ausdrücklich erlaubt. Sie werden live per Videokonferenz abgehalten und haben dieselbe Anwesenheitspflicht wie Präsenzkurse. Einige Kursträger kombinieren Präsenz und Online (Hybrid).

Online hat Vorteile — keine Anfahrt, mehr Flexibilität — aber auch Nachteile: Du lernst weniger direkt von anderen Teilnehmern, und die soziale Komponente des Integrationskurses fehlt. Wer sich selbst gut motivieren kann, profitiert. Wer Struktur braucht, sollte lieber Präsenz wählen.

Zeitplan im Überblick

ModellUE pro WocheGesamtdauerFür wen?
Vollzeit20–256–7 MonateArbeitssuchende, Bürgergeld
Teilzeit6–129–12 MonateBerufstätige, Eltern
Intensiv25+4–5 MonateSchnelllerner mit Vorkenntnissen
Alphabetisierung15–2012–18 MonateOhne Schriftkenntnisse

Was passiert bei Nicht-Bestehen oder Fehlzeiten?

Der Integrationskurs hat klare Regeln. Wer sie ignoriert, hat Probleme. Das wichtigste Thema sind Anwesenheit und Prüfungsergebnisse.

Anwesenheitspflicht

Du musst bei mindestens 70 Prozent der Unterrichtseinheiten anwesend sein. Fehlst du mehr, wird dein Fortschritt gefährdet — und als Verpflichteter riskierst du Leistungskürzungen beim Bürgergeld oder Bußgelder bis zu 1.000 Euro pro Fehltag.

Entschuldigungen sind möglich: Krankheit mit Attest, wichtige Behördentermine, Beerdigungen in der Familie. Sprich im Zweifel rechtzeitig mit deinem Kursleiter.

DTZ nicht bestanden (nur A2)

Wenn du den DTZ nur auf A2-Niveau bestehst, passieren folgende Dinge:

  • Du bekommst kein Zertifikat Integrationskurs, sondern nur ein Teilergebnis
  • Du bekommst keine 50-Prozent-Rückerstattung
  • Du kannst den Test einmal kostenlos wiederholen (innerhalb eines Jahres)
  • Seit 2025 gibt es keine 300 Wiederholungs-UE mehr für den Standardkurs
  • Für manche Zwecke (z. B. Aufenthaltstitel-Verlängerung) reicht A2 aus
  • Für Niederlassungserlaubnis oder beschleunigte Einbürgerung brauchst du B1 — hier musst du nachholen

Wenn du nach Kursende noch üben willst, hilft oft ein privater Konversationskurs oder ein Tandem-Partner. Auch ein Berufssprachkurs (DeuFöV) setzt oft auf A2 auf und bringt dich ohne weitere Kosten auf B1 oder darüber.

LiD-Test nicht bestanden

Auch den LiD-Test kannst du einmal kostenlos wiederholen, wenn du durchgefallen bist. Die meisten Kursträger bieten dir dafür noch einen Vorbereitungstermin an. Die Durchfallquote beim LiD-Test liegt bundesweit bei unter 5 Prozent — er gilt als der leichtere der beiden Tests.

Wiederholung des ganzen Kurses

Seit 2025 gibt es keine automatische Wiederholung des allgemeinen Integrationskurses mehr. Wenn du komplett durchfällst, musst du entweder:

  • Den Kurs privat bezahlen (was 1.603 € kostet)
  • Auf einen Härtefallantrag beim BAMF hoffen (selten bewilligt)
  • Mit deinem Teilergebnis A2 leben und privat weiterlernen

Diese Reform macht den ersten Versuch wichtiger denn je. Geh mit voller Motivation rein.


Integrationskurs vs. Berufssprachkurs

Viele verwechseln den Integrationskurs mit dem Berufssprachkurs nach DeuFöV. Beide sind vom Bund finanziert, aber sie haben unterschiedliche Zwecke und folgen anderen Regeln.

MerkmalIntegrationskursBerufssprachkurs (DeuFöV)
Rechtsgrundlage§ 43 AufenthG§ 45a AufenthG
ZuständigBAMF / BMIBAMF / BMAS
ZielniveauA1 → B1A2, B1, B2, C1, C2
Umfang700 UE400–500 UE pro Modul
FokusAlltag und GemeinwesenBeruf und Fachsprache
Orientierungsteil100 UE enthaltenKein Orientierungskurs
ReihenfolgeZuerstNach dem Integrationskurs
Kosten Selbstzahler1.603 €variabel, oft kostenfrei

Der Ablauf in der Praxis: Zuerst machst du den Integrationskurs und erreichst B1. Danach — wenn du Arbeit aufnehmen willst — setzt du den Berufssprachkurs obendrauf. Es gibt Module für B2, C1 und sogar C2 sowie spezielle Berufsbezüge wie Pflege, Handwerk oder akademische Berufe.

Für Pflegekräfte bietet sich die spezialisierte Schiene an. Unser Guide zu Deutsch für Pflege erklärt den Weg vom Integrationskurs über B2-Pflege bis zur Anerkennung als examinierte Pflegefachkraft. Auch für die Ausbildung in Deutschland ist der Berufssprachkurs oft der nächste Schritt nach dem Integrationskurs.


FAQ: Die häufigsten Fragen zum Integrationskurs

Wie lange dauert der Integrationskurs wirklich?

In Vollzeit dauert der Kurs etwa 6 bis 7 Monate bei 20 bis 25 UE pro Woche. In Teilzeit sind es 9 bis 12 Monate. Die 700 UE sind die feste Größe — wie du sie verteilst, hängt vom Kursmodell ab. Alphabetisierungskurse können bis zu 18 Monate dauern.

Was kostet der Integrationskurs 2026?

Für Selbstzahler 2,29 Euro pro Unterrichtseinheit, also insgesamt 1.603 Euro für 700 UE. Mit bestandenem Zertifikat Integrationskurs bekommst du 50 Prozent — rund 800 Euro — vom BAMF zurück. Für Bürgergeld-Empfänger, anerkannte Flüchtlinge und Spätaussiedler ist der Kurs komplett kostenfrei.

Muss ich B1 erreichen, um das Zertifikat zu bekommen?

Ja. Nur wer den DTZ auf B1-Niveau besteht UND den Test “Leben in Deutschland” mit mindestens 17 von 33 Fragen richtig beantwortet, bekommt das Zertifikat Integrationskurs. Wer nur A2 erreicht, bekommt ein Teilergebnis ohne Rückerstattungsanspruch.

Kann ich als EU-Bürger teilnehmen?

Grundsätzlich ja, über § 44 Abs. 4 als freiwilliger Teilnehmer. Aber: Für das Jahr 2026 hat das BAMF einen Zulassungsstopp für freiwillige Teilnehmer verhängt. EU-Bürger können also momentan keinen neuen Kursplatz bekommen. Wer vor Februar 2026 zugelassen wurde, darf seinen Kurs fortsetzen.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Du kannst den DTZ einmal kostenlos wiederholen, ebenso den LiD-Test. Seit 2025 gibt es jedoch keine 300 Zusatz-UE mehr für den allgemeinen Kurs. Wenn du komplett durchfällst, musst du privat weiterlernen oder einen Härtefallantrag beim BAMF stellen.

Kann ich den Integrationskurs online machen?

Ja, seit 2021 sind Online-Integrationskurse zulässig. Sie laufen per Videokonferenz mit fester Anwesenheitspflicht. Nicht jeder Kursträger bietet Online-Kurse an — im BAMF-Register kannst du danach filtern. Hybrid-Modelle (teils Präsenz, teils Online) gewinnen an Beliebtheit.

Brauche ich den Integrationskurs für die Einbürgerung?

Du brauchst für die Einbürgerung B1-Deutschkenntnisse und einen bestandenen Einbürgerungstest. Der Integrationskurs ist ein Weg dahin — aber nicht der einzige. Der LiD-Test aus dem Integrationskurs wird als Einbürgerungstest anerkannt, was den Weg spürbar abkürzt. Für die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren brauchst du sehr gute Deutschkenntnisse (C1).

Wo finde ich einen Integrationskurs in meiner Nähe?

Die offizielle Suche ist webgis.bamf.de. Du gibst deine Postleitzahl ein und bekommst alle zertifizierten Kursträger im Umkreis. Alternativ kannst du direkt bei der Volkshochschule deiner Stadt nachfragen — VHS sind bundesweit vertreten und oft die schnellste Anlaufstelle. Für private Alternativen nutze unsere Schulsuche.


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Dein nächster Schritt

Der Integrationskurs ist dein Einstieg in Deutschland — sprachlich, rechtlich und gesellschaftlich. Wer ihn richtig plant und durchzieht, spart Geld und kommt schneller an. Drei Dinge sind jetzt wichtig:

  1. Prüfe deinen Status — bist du berechtigt, verpflichtet oder freiwillig (Stopp 2026)?
  2. Finde einen Kursträger — auf webgis.bamf.de oder in unserer Schulsuche
  3. Plane auf B1 — nicht auf A2. Die 800 Euro Rückerstattung lohnen den Einsatz.

Wenn du noch unsicher bist, welcher Kursträger zu dir passt, hilft dir unser Guide zur richtigen Sprachschule. Er zeigt dir, worauf du beim Kursvergleich achten musst — auch für Integrationskurse.

Viel Erfolg auf deinem Weg. Deutschland wartet auf dich.

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