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Sprachkursvisum Deutschland 2026: Der komplette Schritt-für-Schritt-Guide

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Sprachschule.org Redaktion
· 24. März 2026 · 18 Min. Lesezeit
Sprachkursvisum Deutschland 2026: Der komplette Schritt-für-Schritt-Guide

Sprachkursvisum Deutschland 2026: Der komplette Schritt-für-Schritt-Guide

Du willst nach Deutschland kommen, um Deutsch zu lernen — und brauchst dafür ein Visum? Das Sprachkursvisum nach § 16f Abs. 1 AufenthG ist dein Schlüssel. Es erlaubt dir, für bis zu 12 Monate einen Intensivsprachkurs in Deutschland zu besuchen. Die Visagebühr beträgt 75 EUR, und du brauchst ein Sperrkonto mit 1.091 EUR pro Monat (also 13.092 EUR für ein Jahr). Seit dem 1. März 2024 ist dieses Visum sogar ein Rechtsanspruch — die Botschaft muss es erteilen, wenn du alle Voraussetzungen erfüllst. In diesem Guide erfährst du alles, was du für einen erfolgreichen Antrag wissen musst: von der Schulwahl über das Sperrkonto bis hin zu den Neuerungen 2025/2026.


Was ist das Sprachkursvisum?

Das Sprachkursvisum ist ein nationales Visum (Kategorie D), das Drittstaatsangehörigen erlaubt, für einen Intensivsprachkurs nach Deutschland einzureisen. Es wird direkt bei der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat in deinem Heimatland beantragt.

Rechtsgrundlage: § 16f AufenthG

Die gesetzliche Basis ist § 16f Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Dieser Paragraph regelt den Aufenthalt zum Zweck des Sprachkurserwerbs. Wichtig: Es handelt sich nicht um § 16b (der gilt für das Studium) und auch nicht um ein Schengen-Visum (das nur für Kurse unter 90 Tagen reicht).

Was hat sich seit 2024 geändert?

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 1. März 2024 in Kraft getreten ist, wurde das Sprachkursvisum zu einem Rechtsanspruch aufgewertet. Das bedeutet: Wenn du alle Voraussetzungen nachweislich erfüllst, muss die Botschaft dir das Visum erteilen — sie hat keinen Ermessensspielraum mehr. Das war vorher anders und führte zu willkürlichen Ablehnungen.

Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. Juli 2025 gibt es keine Remonstration mehr gegen Visaablehnungen. Bei einer Ablehnung musst du entweder einen kompletten Neuantrag stellen oder direkt Klage beim Verwaltungsgericht Berlin einreichen. Plane deinen Antrag deshalb besonders sorgfältig.


Wer braucht ein Sprachkursvisum?

Nicht jeder, der in Deutschland Deutsch lernen will, braucht dieses Visum. Hier ist die Übersicht:

Du brauchst das Sprachkursvisum, wenn …

  • du aus einem visumpflichtigen Drittstaat kommst (z. B. Indien, China, Türkei, Russland, Kolumbien, Vietnam)
  • dein Sprachkurs länger als 90 Tage dauert
  • dein Kurs mindestens 18 Stunden pro Woche umfasst

Du brauchst es NICHT, wenn …

  • du EU-/EWR-Bürger oder Schweizer bist (freie Aufenthaltserlaubnis)
  • du aus einem visumfreien Drittstaat kommst (z. B. Japan, Südkorea, Australien, USA, Kanada) und dein Kurs unter 90 Tagen dauert — dann reicht ein Schengen-Visum oder die visumfreie Einreise
  • du bereits eine andere Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hast (z. B. Studienvisum, Arbeitsvisum)

Tipp: Auch wenn du aus einem visumfreien Staat kommst, brauchst du das Sprachkursvisum, sobald dein Kurs die 90-Tage-Grenze überschreitet. Du kannst in diesem Fall auch nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen — das ist aber riskanter und nicht empfehlenswert.


Voraussetzungen: Was musst du mitbringen?

Die Voraussetzungen für das Sprachkursvisum sind klar definiert. Hier fehlt es bei vielen Antragstellern — bereite dich also gründlich vor.

1. Zulassung zu einem Intensivsprachkurs

Du brauchst eine verbindliche Kurszusage (kein unverbindliches Angebot!) einer Sprachschule in Deutschland. Der Kurs muss:

  • mindestens 18 Stunden pro Woche umfassen (die sogenannte “18-Stunden-Regel”)
  • an einer anerkannten Sprachschule stattfinden
  • ein konkretes Start- und Enddatum haben

Teilzeitkurse mit weniger als 18 Wochenstunden werden nicht akzeptiert. Abendkurse oder Wochenendkurse reichen ebenfalls nicht aus.

Wie findest du die richtige Sprachschule? Nutze unsere Schulsuche, um anerkannte Sprachschulen in ganz Deutschland zu finden und zu vergleichen. Achte besonders auf die Voraussetzungen, die eine Schule für die Visumsbeantragung erfüllen muss.

2. Finanzierungsnachweis (Sperrkonto)

Du musst nachweisen, dass du deinen Aufenthalt finanzieren kannst. Der Standardweg ist ein Sperrkonto (Blocked Account) bei einer deutschen Bank oder einem zugelassenen Finanzdienstleister.

Aktueller Betrag 2026: Du musst 1.091 EUR pro Monat auf dem Sperrkonto hinterlegen. Für ein komplettes Jahr sind das 13.092 EUR.

Zum Vergleich: Für ein Studienvisum (§ 16b AufenthG) liegt der Betrag bei 992 EUR pro Monat — das Sprachkursvisum erfordert also 99 EUR mehr pro Monat, weil Sprachkursstudenten keinen Anspruch auf Semesterticket und Mensavergünstigungen haben.

Alternativen zum Sperrkonto:

  • Verpflichtungserklärung (§ 68 AufenthG) einer in Deutschland lebenden Person
  • Stipendium einer anerkannten Institution
  • Notariell beglaubigte Elternerklärung mit Einkommensnachweis (wird nicht von allen Botschaften akzeptiert)

3. Krankenversicherung

Du brauchst eine Krankenversicherung, die für die gesamte Dauer deines Aufenthalts gültig ist. Für Sprachkursvisum-Inhaber kommen zwei Optionen in Frage:

  • Reisekrankenversicherung (für Aufenthalte bis 12 Monate): ab 26 EUR/Monat (z. B. Care College Basic)
  • Gesetzliche Krankenversicherung: Erst möglich, wenn du dich als Student immatrikulierst — also in der Regel nicht für reine Sprachkursbesucher

Achtung: Die Versicherung muss den Anforderungen des Schengen-Raums entsprechen: Mindestdeckungssumme 30.000 EUR, Rücktransport inklusive. Billige Reiseversicherungen aus dem Heimatland werden von den Botschaften häufig abgelehnt.

4. Gültiger Reisepass

Dein Reisepass muss:

  • noch mindestens 3 Monate über das geplante Aufenthaltsende hinaus gültig sein
  • mindestens zwei freie Seiten für Visa-Stempel haben

5. Motivation / Rückkehrbereitschaft

Manche Botschaften verlangen ein Motivationsschreiben, in dem du erklärst, warum du Deutsch lernen willst und was du nach dem Kurs vorhast. Hier solltest du glaubhaft machen, dass du:

  • einen konkreten Plan für die Deutschkenntnisse hast (Studium, Beruf, persönliches Interesse)
  • nach Kursende in dein Heimatland zurückkehren wirst (außer du planst, direkt in ein Studien- oder Arbeitsvisum zu wechseln — dann solltest du das auch so kommunizieren)

Schritt-für-Schritt: So beantragst du das Sprachkursvisum

Hier ist der komplette Antragsprozess in 10 Schritten — von der ersten Recherche bis zur Einreise.

Schritt 1: Sprachschule auswählen und Kurs buchen

Suche dir eine anerkannte Sprachschule in Deutschland. Achte auf:

  • BAMF-Zulassung oder Mitgliedschaft im Fachverband Deutsch als Fremdsprache (FaDaF)
  • Mindestens 18 Wochenstunden Intensivkurs
  • Klare Kursbestätigung mit Daten, Uhrzeiten und Gesamtkosten

Auf unserer Kostenseite findest du eine Übersicht der typischen Kursgebühren. Die Schulsuche unter /suche hilft dir, passende Schulen in deiner Wunschstadt zu finden.

Schritt 2: Sperrkonto eröffnen

Eröffne ein Sperrkonto bei einem der zugelassenen Anbieter und überweise den erforderlichen Betrag (1.091 EUR x Anzahl der Monate).

AnbieterEinrichtungsgebührBesonderheit
Expatrio89 EURGünstigste Setup-Gebühr, schnelle Eröffnung
Fintiba159 EUREtabliert, integrierte Krankenversicherung
Studely70 EURNiedrigste Gebühr, guter Kundenservice

Tipp: Die Eröffnung dauert je nach Anbieter 3 bis 10 Werktage, die Überweisung aus dem Ausland nochmal 5 bis 15 Werktage. Fang also mindestens 4 Wochen vor dem Visatermin damit an.

Schritt 3: Krankenversicherung abschließen

Schließe eine geeignete Krankenversicherung ab. Für Sprachkursvisum-Inhaber gibt es spezialisierte Tarife:

AnbieterMonatlicher BeitragBesonderheit
Care College Basicab 26 EURGünstigster Tarif, Grundabsicherung
Care College Comfortab 35 EURErweiterte Leistungen
Mawista Studentab 38 EURUmfassender Schutz
DAAD-Gruppenversicherungab 33 EURNur über Sprachschulen buchbar

Schritt 4: Termin bei der Botschaft buchen

Buche einen Termin bei der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat in deinem Heimatland. Achtung: In vielen Ländern sind Wartezeiten von 4 bis 8 Wochen üblich — buche den Termin also so früh wie möglich.

Schritt 5: Unterlagen zusammenstellen

Bereite folgende Dokumente vor (Originale + Kopien):

  1. Visumantragsformular (Videx) — vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  2. Reisepass (gültig + 2 freie Seiten)
  3. 2 biometrische Passfotos (aktuell, 35 x 45 mm)
  4. Kursbestätigung der Sprachschule (mit Stunden, Dauer, Kosten)
  5. Sperrkontonachweis (Bestätigung über die eingezahlte Summe)
  6. Krankenversicherungsnachweis (für die gesamte Aufenthaltsdauer)
  7. Motivationsschreiben (auf Deutsch oder Englisch)
  8. Lebenslauf (tabellarisch)
  9. Schulabschluss- / Hochschulzeugnisse (beglaubigt)
  10. Nachweis über bisherige Deutschkenntnisse (falls vorhanden, z. B. A1/A2-Zertifikat)

Schritt 6: Visagebühr bezahlen

Die Visagebühr beträgt 75 EUR (oder den Gegenwert in Landeswährung). Sie wird bei der Antragsabgabe fällig und ist nicht erstattungsfähig — auch bei Ablehnung.

Schritt 7: Persönliches Interview

Bei der Vorsprache in der Botschaft wirst du in der Regel kurz interviewt. Typische Fragen:

  • Warum willst du Deutsch lernen?
  • Was planst du nach dem Kurs?
  • Wie finanzierst du deinen Aufenthalt?
  • Hast du bereits Deutschkenntnisse?

Antworte ehrlich und vorbereitet. Ein klarer Plan macht einen guten Eindruck.

Schritt 8: Warten auf die Entscheidung

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 6 bis 12 Wochen, kann aber in Einzelfällen bis zu 3 Monate dauern. In Ländern mit hohem Antragsvolumen (Indien, Türkei, Vietnam) sind längere Wartezeiten üblich.

Planungstipp: Reiche deinen Antrag mindestens 3 bis 4 Monate vor Kursbeginn ein. So hast du genug Puffer, falls es Rückfragen gibt oder Unterlagen nachgereicht werden müssen.

Schritt 9: Visum abholen und Einreise planen

Nach der Genehmigung holst du dein Visum ab. Es ist in der Regel für 3 Monate gültig — innerhalb dieser Frist musst du einreisen. Nach der Einreise musst du dich bei der Ausländerbehörde deines Wohnorts melden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, die dann für die gesamte Kursdauer gilt.

Schritt 10: In Deutschland ankommen und loslegen

Nach der Einreise:

  • Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt (innerhalb von 14 Tagen)
  • Ausländerbehörde aufsuchen und Aufenthaltserlaubnis beantragen
  • Bankkonto eröffnen (Sperrkonto wird monatlich entsperrt)
  • Kurs beginnen und durchstarten!

Finanzierung im Detail: Was kostet das Sprachkursvisum wirklich?

Viele unterschätzen die Gesamtkosten eines Sprachaufenthalts in Deutschland. Hier eine realistische Übersicht:

Einmalkosten vor der Einreise

PostenKosten
Visagebühr75 EUR
Sperrkonto-Einrichtung70 — 159 EUR
Krankenversicherung (12 Monate)312 — 456 EUR
Kursgebühren (12 Monate Intensiv)3.600 — 7.200 EUR
Flugticket300 — 1.200 EUR
Gesamt (Einmalkosten)4.357 — 9.090 EUR

Laufende Kosten pro Monat

PostenKosten/Monat
Sperrkonto-Freigabe (Lebenshaltung)1.091 EUR
davon Miete (WG-Zimmer, Durchschnitt)400 — 650 EUR
davon Lebensmittel200 — 300 EUR
davon Transport50 — 90 EUR
davon Sonstiges100 — 200 EUR

Sperrkonto: § 16f vs. § 16b im Vergleich

Sprachkursvisum (§ 16f)Studienvisum (§ 16b)
Monatlicher Betrag1.091 EUR992 EUR
Jahresbetrag13.092 EUR11.904 EUR
Differenz/Jahr1.188 EUR weniger
SemesterticketNeinJa (im Semesterbeitrag)
Mensa-VergünstigungNeinJa
Arbeit erlaubt20 Std./Woche20 Std./Woche

Gut zu wissen: Die höhere Sperrkontosumme beim Sprachkursvisum gleicht die fehlenden studentischen Vergünstigungen aus. Wer plant, nach dem Sprachkurs ein Studium zu beginnen, profitiert dann von den niedrigeren Lebenshaltungskosten als Student.


Dauer, Verlängerung und Arbeitsregeln

Maximale Aufenthaltsdauer

Das Sprachkursvisum wird für maximal 12 Monate erteilt. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich — zum Beispiel, wenn du eine Prüfung wiederholen musst oder gesundheitliche Gründe vorlagen.

Darfst du arbeiten?

Ja! Als Inhaber eines Sprachkursvisums darfst du bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Das ist eine wichtige Neuerung, die mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz eingeführt wurde.

Beachte aber:

  • Dein Kurs hat Vorrang — du darfst keine Unterrichtsstunden wegen der Arbeit verpassen
  • Die 20-Stunden-Grenze gilt pro Woche, nicht im Durchschnitt
  • Du brauchst eine Steuernummer und musst dein Einkommen versteuern
  • Mini-Jobs (bis 556 EUR/Monat) sind die beliebteste Option

Praxistipp: Mit einem Nebenjob kannst du 400 bis 556 EUR monatlich dazuverdienen. Das deckt einen Großteil deiner Mietkosten und entlastet dein Sperrkonto erheblich.

Wechsel auf ein anderes Visum

Das Sprachkursvisum kann unter bestimmten Voraussetzungen in ein anderes Visum umgewandelt werden:

  • Studienvisum (§ 16b): Wenn du eine Hochschulzulassung erhältst
  • Chancenkarte (§ 18c): Wenn du die nötigen Punkte sammelst (gleiche Finanzschwelle: 1.091 EUR/Monat, erfordert A1 Deutsch ODER B2 Englisch)
  • Arbeitsvisum: Wenn du einen qualifizierten Arbeitsplatz findest
  • Ausbildungsvisum: Für eine Berufsausbildung

Der Wechsel erfolgt bei der Ausländerbehörde in Deutschland — du musst nicht zurück in dein Heimatland reisen.


Krankenversicherung: Was du wissen musst

Die Krankenversicherung ist ein zwingendes Visum-Erfordernis und eine der häufigsten Stolperfallen im Antragsprozess.

Welche Versicherung wird akzeptiert?

Für das Sprachkursvisum brauchst du eine Incoming-Krankenversicherung (auch Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste genannt). Diese muss:

  • den gesamten Aufenthaltszeitraum abdecken
  • eine Mindestdeckungssumme von 30.000 EUR haben
  • Rücktransport in das Heimatland einschließen
  • von einem in Deutschland zugelassenen Versicherer stammen

Kostenvergleich Krankenversicherung

TarifMonatsbeitragDeckungssummeZahnbehandlung
Care College Basic26 EUR30.000 EURNotfall
Care College Comfort35 EUR100.000 EURBasis
Care College Premium85 EURUnbegrenztUmfassend
Mawista Student38 EUR100.000 EURBasis

Empfehlung: Für die meisten Sprachkursbesucher reicht der Care College Basic Tarif für 26 EUR/Monat aus. Wer Vorerkrankungen hat oder umfassenderen Schutz möchte, sollte auf Comfort oder Premium upgraden.


Die 7 häufigsten Fehler — und wie du sie vermeidest

Aus den Erfahrungen tausender Antragsteller haben wir die häufigsten Gründe für Ablehnungen und Verzögerungen zusammengestellt.

Fehler 1: Kurs mit weniger als 18 Wochenstunden

Die 18-Stunden-Regel ist nicht verhandelbar. Viele Antragsteller buchen versehentlich einen Kurs mit 15 oder 16 Stunden — und das Visum wird abgelehnt. Prüfe die Kursbeschreibung genau und lass dir die Wochenstunden schriftlich bestätigen.

Fehler 2: Sperrkonto zu spät eröffnet

Die Eröffnung und Einzahlung auf ein Sperrkonto kann 3 bis 6 Wochen dauern. Wer das zu spät angeht, verpasst den Botschaftstermin oder muss ihn verschieben.

Fehler 3: Falscher Versicherungstarif

Billige Reiseversicherungen aus dem Heimatland werden häufig abgelehnt. Nutze einen deutschen Anbieter mit einem für Sprachkurs-Visa geeigneten Tarif.

Fehler 4: Botschaftstermin zu spät gebucht

In vielen Ländern sind Wartezeiten von 4 bis 8 Wochen für einen Termin normal. Buche den Termin also sofort, wenn du dich für den Kurs entschieden hast — auch wenn du noch nicht alle Unterlagen zusammen hast.

Fehler 5: Unvollständige Unterlagen

Fehlende oder abgelaufene Dokumente führen fast immer zur Ablehnung. Erstelle eine Checkliste und gehe sie einen Tag vor dem Termin nochmal durch.

Fehler 6: Kein Motivationsschreiben

Auch wenn es nicht überall offiziell verlangt wird, stärkt ein gutes Motivationsschreiben deinen Antrag. Erkläre konkret, warum du Deutsch lernen willst und was du danach planst.

Fehler 7: Remonstration statt Neuantrag

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es keine Remonstration mehr. Wer nach einer Ablehnung monatelang auf eine Remonstrationsentscheidung wartet, verliert nur Zeit. Die Optionen sind jetzt: Neuantrag mit verbesserten Unterlagen oder Klage beim Verwaltungsgericht Berlin.


Neuerungen 2025 und 2026: Was sich geändert hat

Fachkräfteeinwanderungsgesetz (seit 1. März 2024)

Die wichtigste Änderung der letzten Jahre: Das Sprachkursvisum ist jetzt ein Rechtsanspruch. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Botschaft das Visum erteilen. Vorher lag die Entscheidung im Ermessen der Behörde — das führte zu vielen willkürlichen Ablehnungen.

Abschaffung der Remonstration (1. Juli 2025)

Die Remonstration — also der formlose Widerspruch gegen eine Visaablehnung — wurde zum 1. Juli 2025 abgeschafft. Seitdem gibt es nur noch zwei Wege bei einer Ablehnung:

  1. Neuantrag: Mit verbesserten oder ergänzten Unterlagen. Kostenpunkt: erneut 75 EUR.
  2. Klage beim Verwaltungsgericht Berlin: Teurer (Gerichtskosten + ggf. Anwalt), aber die einzige Möglichkeit, eine ungerechtfertigte Ablehnung rechtlich anzufechten.

Erhöhung des Sperrkontobetrags

Der monatliche Sperrkontobetrag wird jährlich angepasst. Für 2026 liegt er bei 1.091 EUR/Monat. Zum Vergleich: 2023 waren es noch 934 EUR/Monat — ein Anstieg um über 16 % in drei Jahren.

Chancenkarte als Alternative

Seit 2024 gibt es die Chancenkarte (§ 18c AufenthG), die auf einem Punktesystem basiert. Sie hat die gleiche Finanzschwelle von 1.091 EUR/Monat, erfordert aber entweder A1-Deutschkenntnisse ODER B2-Englischkenntnisse. Für Personen, die bereits Qualifikationen mitbringen und gleichzeitig Deutsch lernen wollen, kann die Chancenkarte eine attraktive Alternative sein — sie erlaubt nämlich auch die Arbeitssuche in Deutschland.


Sprachkursvisum vs. andere Visa-Optionen

Welches Visum ist das richtige für dich? Hier der Überblick:

KriteriumSprachkursvisum (§ 16f)Studienvisum (§ 16b)Chancenkarte (§ 18c)Schengen-Visum (C)
ZweckSprachkursStudiumArbeitssucheTourismus / Kurzbesuch
Max. Dauer12 MonateStudiendauer12 Monate90 Tage
Sperrkonto1.091 EUR/Mo.992 EUR/Mo.1.091 EUR/Mo.Keines
Arbeit erlaubt20 Std./Woche20 Std./Woche20 Std./WocheNein
DeutschkenntnisseKeine PflichtJe nach StudiengangA1 DE oder B2 ENKeine
Sprachkurs möglichJa (Hauptzweck)StudienbegleitendJa (nebenbei)Ja (bis 90 Tage)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Brauche ich Deutschkenntnisse für das Sprachkursvisum?

Nein, du brauchst keine Vorkenntnisse in Deutsch. Das Sprachkursvisum ist ausdrücklich dafür gedacht, Deutsch von Grund auf zu lernen. Wenn du allerdings bereits ein A1- oder A2-Zertifikat hast, stärkt das deinen Antrag, weil es deine Motivation und Ernsthaftigkeit zeigt. Manche Botschaften sehen bestehende Kenntnisse auch als positives Signal für die Rückkehrprognose.

Kann ich die Sprachschule in Deutschland wechseln?

Ja, ein Schulwechsel ist grundsätzlich möglich, solange der neue Kurs ebenfalls die 18-Stunden-Regel erfüllt und du die Ausländerbehörde über den Wechsel informierst. Du solltest den Wechsel vorab klären und nicht einfach den Kurs abbrechen, da Lücken in der Kursteilnahme zum Widerruf der Aufenthaltserlaubnis führen können. Informiere dich auf unserer FAQ-Seite über weitere Regelungen.

Was passiert, wenn mein Kurs kürzer als 12 Monate ist?

Wenn dein Kurs zum Beispiel nur 6 Monate dauert, wird dein Visum entsprechend nur für 6 Monate erteilt. Das Sperrkonto muss dann auch nur 6 x 1.091 EUR = 6.546 EUR betragen. Du kannst den Aufenthalt nicht einfach über die Kursdauer hinaus verlängern — dafür bräuchtest du eine Verlängerung oder ein neues Visum.

Kann ich meine Familie mitbringen?

Das Sprachkursvisum berechtigt nicht zum Familiennachzug. Dein Ehepartner und deine Kinder können nicht auf Grundlage deines Sprachkursvisums ein Visum erhalten. Wenn deine Familie dich besuchen möchte, geht das nur mit einem separaten Besuchsvisum (Schengen-Visum für bis zu 90 Tage).

Wie weise ich die 18 Stunden pro Woche nach?

Die Sprachschule stellt dir eine Kursbestätigung aus, in der die wöchentliche Stundenzahl, der Kursplan und die Kursdauer angegeben sind. Dieses Dokument ist eines der wichtigsten Unterlagen für deinen Visumsantrag. Achte darauf, dass die Schule explizit “18 Unterrichtsstunden pro Woche” (oder mehr) aufführt — bei manchen Schulen werden Unterrichtsstunden à 45 Minuten gezählt, dann müssen es 24 Unterrichtseinheiten sein.

Darf ich nach dem Sprachkurs in Deutschland bleiben?

Nicht automatisch. Dein Aufenthalt endet mit dem Ablauf deines Visums. Wenn du in Deutschland bleiben möchtest, musst du vor Ablauf des Visums eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen — zum Beispiel für ein Studium, eine Ausbildung oder eine Beschäftigung. Der Wechsel wird bei der Ausländerbehörde beantragt und ist möglich, wenn die Voraussetzungen des neuen Aufenthaltstitels erfüllt sind.

Was kostet ein Deutschkurs für das Visum insgesamt?

Die Kurskosten variieren stark je nach Stadt und Schule. Ein 12-monatiger Intensivkurs kostet typischerweise zwischen 3.600 und 7.200 EUR (300 bis 600 EUR pro Monat). Dazu kommen Anmeldegebühren, Lehrmaterialien und Prüfungsgebühren. Auf unserer Kostenseite findest du eine detaillierte Aufschlüsselung der typischen Ausgaben. Insgesamt solltest du für das erste Jahr in Deutschland inklusive aller Kosten mit 18.000 bis 25.000 EUR rechnen.

Kann ich mit dem Sprachkursvisum auch andere Kurse besuchen?

Nein, das Sprachkursvisum berechtigt ausschließlich zum Besuch eines Deutschkurses. Du darfst daneben arbeiten (bis zu 20 Stunden/Woche), aber keine anderen Ausbildungen oder Studiengänge belegen. Wenn du zusätzlich einen Volkshochschulkurs oder ein Hobby-Seminar besuchen möchtest, ist das in der Freizeit kein Problem — solange dein Sprachkurs nicht darunter leidet.

Gibt es eine Altersgrenze für das Sprachkursvisum?

Es gibt keine gesetzliche Altersgrenze für das Sprachkursvisum. Allerdings prüfen Botschaften bei älteren Antragstellern (über 30 oder 35 Jahre) die Motivation besonders genau. Ein plausibles Motivationsschreiben ist in diesem Fall besonders wichtig. Erkläre konkret, warum du gerade jetzt Deutsch lernen möchtest und welche beruflichen oder persönlichen Ziele du damit verfolgst.

Was mache ich bei einer Ablehnung?

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es keine Remonstration mehr. Deine Optionen bei einer Ablehnung sind: Erstens, einen Neuantrag mit verbesserten Unterlagen stellen. Analysiere den Ablehnungsgrund genau und behebe die Schwachstelle. Zweitens, Klage beim Verwaltungsgericht Berlin einreichen — das ist der formale Rechtsweg und empfiehlt sich vor allem, wenn du sicher bist, dass alle Voraussetzungen erfüllt waren. Die Klage kostet Gerichtsgebühren und idealerweise einen Fachanwalt für Ausländerrecht.


Deine Checkliste: Alles auf einen Blick

Hier nochmal alle Punkte in einer kompakten Übersicht, damit du nichts vergisst:

  • Sprachschule auswählen (mind. 18 Stunden/Woche, anerkannt)
  • Kurs verbindlich buchen und Kursbestätigung anfordern
  • Sperrkonto eröffnen und 1.091 EUR/Monat einzahlen
  • Krankenversicherung abschließen (ab 26 EUR/Monat)
  • Botschaftstermin buchen (frühzeitig — Wartezeit beachten!)
  • Alle Unterlagen zusammenstellen (Checkliste oben nutzen)
  • Motivationsschreiben verfassen
  • 75 EUR Visagebühr bereithalten
  • Antrag einreichen und 6 bis 12 Wochen warten
  • Nach Einreise: Wohnsitz anmelden, Ausländerbehörde besuchen

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