Visum für Deutschland
— der komplette Überblick
Sprachkurs, Studium, Chancenkarte oder direkt mit Jobangebot? Alle vier Hauptwege nach Deutschland auf einen Blick — mit Kosten, Fristen und nächsten Schritten.
Deutschland zieht jedes Jahr Hunderttausende Zuwanderer an — als Sprachschüler, Studierende oder Fachkräfte. Der richtige Aufenthaltstitel entscheidet darüber, was du in dieser Zeit tun darfst, wie lange du bleiben kannst und welche finanziellen Nachweise du erbringen musst.
Die vier wichtigsten Visa-Typen unterscheiden sich erheblich: Ein Sprachkurs-Visum (§16f) erlaubt Intensivkurse, aber keine Arbeit. Das Studienvisum (§16b) gilt für eingeschriebene Hochschulstudent:innen und gestattet begrenzte Arbeit. Die Chancenkarte (§20a) gibt qualifizierten Fachkräften 12 Monate Zeit zur Jobsuche. Das Fachkräfte-Visum (§18b) bzw. die Blaue Karte EU (§18g) erfordert ein konkretes Jobangebot, ermöglicht dafür aber Vollzeitarbeit.
Unabhängig davon, welchen Weg du wählst: Ein guter Deutschkurs vor der Einreise verbessert deine Chancen erheblich — beim Visum-Interview, beim Jobfinden und im Alltag. Nutze unsere Schulsuche, um die passende Sprachschule zu finden.
Die 4 Hauptwege nach Deutschland im Vergleich
Sprachkurs-Visum
§16f AufenthGFür Intensiv-Deutschkurse ab 18 Std./Woche. Voraussetzung: Kursbestätigung einer anerkannten Schule, Sperrkonto, Reisekrankenversicherung. Dient der Kurs der Studienvorbereitung, gilt der niedrigere Sperrkonto-Satz.
- Aufenthalt:
- Max. 12 Monate
- Sperrkonto:
- 13.092 € für 12 Monate (Stand 2026) — studienvorbereitender Kurs: 11.904 € (Stand 2026)
- Arbeiten:
- Kein Arbeiten erlaubt
Studienvisum
§16b AufenthGFür eingeschriebene Studierende an deutschen Hochschulen. Erfordert Zulassungsbescheid, Sperrkonto, Krankenversicherung.
- Aufenthalt:
- Bis Studiumsende
- Sperrkonto:
- 11.904 € (Jahresbetrag 2026)
- Arbeiten:
- 140 ganze / 280 halbe Tage pro Jahr
Chancenkarte
§20a AufenthGFür qualifizierte Fachkräfte ohne konkretes Jobangebot. Punkte für Deutschkenntnisse, Berufserfahrung, Alter, Qualifikation und Deutschland-Bezug.
- Aufenthalt:
- 12 Monate Jobsuche
- Sperrkonto:
- Eigenfinanzierungsnachweis 13.092 € (Jahresbetrag 2026)
- Arbeiten:
- Bis zu 20 Std./Woche Probearbeit
- Punkte:
- Mind. 6 Punkte erforderlich
Fachkräfte-Visum / Blue Card
§18b / §18g AufenthGFür Personen mit konkretem Jobangebot und anerkanntem Abschluss. Blaue Karte EU (§18g): mind. 50.700 € Jahresbrutto als Regelgrenze, abgesenkt 45.934,20 € für Engpassberufe, Berufseinsteiger:innen und IT-Fachkräfte ohne formalen Abschluss (beide Werte Stand 2026).
- Aufenthalt:
- Bis 4 Jahre (verlängerbar)
- Sperrkonto:
- Nicht erforderlich
- Arbeiten:
- Vollzeit möglich
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Häufige Fragen zum Visum
Welches Visum passt zu mir, wenn ich erst Deutsch lernen will?
Wenn du primär Deutsch lernen willst und noch kein Hochschulstudium oder Jobangebot hast, ist das Sprachkurs-Visum (§16f AufenthG) die richtige Wahl. Es erlaubt Intensivkurse (≥18 Std./Woche) für bis zu 12 Monate. Du benötigst eine Kursbestätigung, eine Reisekrankenversicherung und ein Sperrkonto. Dessen Höhe hängt davon ab, welchen Kurs du belegst: Für einen Sprachkurs, der nicht der Studienvorbereitung dient, sind es 13.092 €, für einen studienvorbereitenden Sprachkurs nur 11.904 € (jeweils Jahresbeträge, Stand 2026).
Wie hoch muss das Sperrkonto beim Sprachkurs-Visum sein?
Beim Sprachkurs-Visum (§16f AufenthG) gibt es nicht einen, sondern zwei Beträge (Stand 2026): Für einen Sprachkurs, der nicht der Studienvorbereitung dient, verlangen Botschaften ein Sperrkonto mit 13.092 € (1.091 € × 12 Monate, § 2 Abs. 3 S. 6 AufenthG). Für einen studienvorbereitenden Sprachkurs genügen 11.904 € (992 € × 12 Monate, § 2 Abs. 3 S. 5 AufenthG) — derselbe Betrag wie beim Studienvisum (§16b AufenthG) mit 11.904 € (992 € × 12 Monate). Der Betrag wird schrittweise monatlich freigegeben. Anbieter wie Coracle, Fintiba oder Deutsche Bank Studenten bieten spezialisierte Sperrkonto-Produkte an.
Was ist die Chancenkarte und wer kann sie beantragen?
Die Chancenkarte (§20a AufenthG) ist ein Aufenthaltstitel zur Jobsuche in Deutschland. Sie richtet sich an qualifizierte Personen ohne konkretes Jobangebot. Voraussetzungen: anerkannter Berufsabschluss oder Hochschulabschluss, mind. 6 Punkte im Punkte-System (Deutsch, Berufserfahrung, Alter, Verbindung zu Deutschland) sowie Eigenfinanzierungsnachweis für 12 Monate (13.092 €, Stand 2026).
Wie hoch muss mein Gehalt für die Blaue Karte EU sein?
Es gibt zwei Schwellen (Stand 2026): Die Regelgrenze nach §18g Abs. 1 S. 1 AufenthG liegt bei 50.700 € Bruttojahresgehalt (50 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung) — die Blaue Karte wird dann ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt. Die abgesenkte Schwelle beträgt 45.934,20 € (45,3 % der Beitragsbemessungsgrenze) und gilt in drei Fällen: in Engpassberufen (u. a. IT, MINT, Medizin, Pflege, Lehr- und Erziehungsberufe), für Berufseinsteiger:innen, deren Hochschulabschluss höchstens drei Jahre zurückliegt (in allen Berufsgruppen), sowie für IT-Fachkräfte ohne formalen Abschluss mit mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung (§18g Abs. 2). In diesen Fällen muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen. Beide Beträge sind an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt und ändern sich jedes Jahr zum 1. Januar. Zusätzlich nötig: ein Arbeitsvertrag über mindestens sechs Monate.
Darf ich mit dem Sprachkurs-Visum in Deutschland arbeiten?
Nein. Das Sprachkurs-Visum nach §16f AufenthG erlaubt keine Erwerbstätigkeit. Wer arbeiten möchte, muss auf das Studienvisum (140 Arbeitstage/Jahr erlaubt) oder die Chancenkarte (20 Std./Woche Probearbeit erlaubt) wechseln.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Visumantrags?
Die Bearbeitungszeit hängt von der deutschen Botschaft im jeweiligen Land ab. In beliebten Herkunftsländern (Indien, China, Brasilien) sind 4–12 Wochen realistisch. Frühzeitig bewerben und alle Unterlagen vollständig einreichen verkürzt die Wartezeit erheblich. Für die Chancenkarte kann es in manchen Ländern länger dauern.
Kann ich nach dem Sprachkurs-Visum direkt auf ein Studienvisum wechseln?
Ja, sofern du während des Sprachkursaufenthalts einen Hochschulzulassungsbescheid erhältst und alle Voraussetzungen für das Studienvisum erfüllst, kannst du bei der Ausländerbehörde eine Verlängerung oder Umstellung beantragen. Wichtig: Der Antrag muss vor Ablauf des bestehenden Visums gestellt werden.
Bereit für den nächsten Schritt?
Prüfe deine Chancenkarte-Punkte oder finde direkt die passende Sprachschule in Deutschland.